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Juristische Rahmenbedingungen Die juristischen Voraussetzungen sind in Dänemark anders als in Deutschland. Die wichtigsten Unterschiede sind hier erwähnt. Nach dänischem Recht ist es möglich sowohl verheiratete wie auch nicht verheiratete heterosexuelle Paare, als auch alleinstehende Frauen und Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu behandeln.Alle entnommenen Eizellen dürfen befruchtet und bis zu einer Woche weiter im Labor betreut werden. Maximal drei Embryonen dürfen in die Gebärmutter eingebracht werden. Sollten darüber hinaus Embryonen von hoher Qualität zur Verfügung stehen, können diese tiefgefroren und bis zu fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei späterem Kinderwunsch können diese genutzt werden. |